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Richtlinien zur Codenummernvergabe durch den BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (im Folgenden BDEW genannt)

Der BDEW wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beauftragt, für die Branche zentral Codenummern zur elektronischen Kommunikation im Bereich Elektromobilität in Deutschland zu vergeben und zu verwalten. Der BDEW vergibt seit dem 01.03.2014 die Provider ID als Bestandteil der EMAID (e-Mobility Account Identifier) und die EVSE Operator ID als Bestandteil der EVSEID (Electric Vehicle Supply Equipment Identifier), beide ID im Folgenden auch als Codenummern bezeichnet.
Der BDEW vergibt und verwaltet die E-Mobility-Codenummern ohne Gewinnerzielungsabsicht zum Nutzen aller an einer breiten Akzeptanz der Elektromobilität Interessierten.
Der BDEW ist als Verein im Vereinsregister eingetragen; Sitz des Vereins ist Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 26587 B).
Diese Richtlinien können bei Bedarf geändert werden. Änderungen sind den Codenummerninhabern mindestens drei Monate vor Wirksamwerden bekannt zu geben. Die Bekanntgabe per E-Mail ist zulässig.

  1. Allgemeines

    Für eine breite Akzeptanz der Elektromobilität ist es unerlässlich, dem Endkunden eine ausreichend dimensionierte, diskriminierungsfrei zugängliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Einrichtung eines Roaming-Systems, das es dem Kunden erlaubt, an jeder Ladestation unabhängig vom Ladestationsbetreiber Strom zu beziehen und den bezogenen Strom abzurechnen. Ein wichtiges Element des Roaming-Systems sind Identifikatoren (ID) (gelegentlich auch ‚Codes‘ oder ‚Nummern‘ genannt), die in mindestens zwei Fällen zur Eindeutigkeit unternehmensübergreifend koordiniert werden müssen. Ein ID-Schema hat sich bereits etabliert. Die DINSPEC-91286 macht klare Vorgaben zu diesem System und wird in die internationale Standardisierung in Form eines Annexes zur ISO/FDIS 15118-2:2013 (E) übernommen.
    Bisher können Elektroautos meist nur an den Ladesäulen desjenigen Stromanbieters aufgeladen werden, mit dem ihre Nutzer ein direktes Vertragsverhältnis haben. Um das zu ändern, wurde die Einrichtung eines Roaming-Verfahrens - vergleichbar dem Mobilfunk - erforderlich, das es dem Kunden erlaubt, an jeder Ladestation unabhängig vom Ladestationsbetreiber Strom zu beziehen und den bezogenen Strom abzurechnen.
    Voraussetzung hierfür ist, dass Kunden, Ladesäulenbetreiber und Ladestromanbieter unter Einhaltung des Datenschutzes eindeutig identifizierbar sind. Die ID-Codes sind auf verschiedene Weise einsetzbar, z.B. für die Authentifizierung über RFID-Karten, Telefon- und Web-Anwendungen. Sie sind für die im Hintergrund laufenden IT-Prozesse notwendig und müssen standardisiert sein, damit anbieterübergreifend gearbeitet werden kann. Das neue Nummernsystem, das im Rahmen des Programms "IKT für Elektromobilität" des BMWi entwickelt wurde, ermöglicht dies nun.
    Mit Hilfe der Nummern sollen Fahrer von Elektrofahrzeugen sich künftig an allen öffentlichen Ladestationen authentifizieren können, unabhängig davon wer die Ladestation betreibt.
    Um die Eindeutigkeit der ID zu gewährleisten, ist eine Koordinierung des ID Vergabeprozesses von Beginn an notwendig. Bei der Auswahl einer bundesweiten Vergabestelle für Identifikationsnummern war es dem BMWi wichtig, eine neutrale Instanz zu finden, welche nicht selbst in das Marktgeschehen eingreift. Das Forschungsinstitut für Rationalisierung (FIR) e. V. an der RWTH Aachen hatte diese Aufgabe kommissarisch übernommen für alle interessierten Modellregionen und -projekte. Dabei hat das FIR sog. Test- ID mit einer „8“ als erster Stelle vergeben. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler hat am 13. Juni 2013 bekanntgegeben, dass der BDEW zunächst für drei Jahre einheitliche Identifikationsnummern für Elektromobilität in Deutschland vergeben wird.
    Ab dem 01.03.2014 nimmt der BDEW diese Aufgabe wahr.

    Die Richtlinien regeln ergänzend zu den Nutzungsbedingungen die Vergabe und Verwaltung der EVSE Operator ID des Ladesäulenbetreibers und der Provider ID des E-Mobility Providers als Bestandteil von
    - EVSEID (Electric Vehicle Supply Equipment ID) dient dem Ladestationsbetreiber seine Ladeinfrastruktur eindeutig zu identifizieren
    - EMAID (e-Mobility Account Identifier) dient dem E-Mobility Provider, seine Kunden mit eindeutigen Nummern zur Identifikation zu versorgen.

    Die EVSEID und EMAID sind unabhängig von ihrer Nutzung spezifiziert und können damit auf verschiedene Art und Weise eingesetzt werden. Beispielsweise kann die Provider ID für die Authentifizierung von Elektromobilitäts-Kunden sowohl auf RFID-Karten, über Telefon- und Webanwendungen, als auch über die ISO/FDIS 15118-2:2013 (E) aus dem Fahrzeug heraus zum Einsatz kommen.

  2. Teilnahme

    Die Teilnahmeberechtigung ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen.
    Nachdem eine Firma (Ladestationsbetreiber oder E-Mobility Provider) beim BDEW die dreistellige Zeichenfolge für die Provider ID und/oder für die EVSE Operator ID beantragt hat, erhält sie nach Eingang der erforderlichen Antragsunterlagen und anschließender Prüfung seitens des BDEW die beantragte Codenummer. Bei der Beantragung der Nummer können präferierte 3-stellige ID vom Antragsteller vorgeschlagen werden.

  3. Arten, Funktionen und Zusammensetzung von Codenummern (EVSEID und EMAID)
    1. Die e-Mobility Account Identifier (EMAID)

      Es werden durch den BDEW nur ID mit der Länderkennung ‚DE‘ vergeben (bereits vergebene nicht ‚DE‘- ID werden im Sinne des Bestandsschutzes weitergeführt bis zum jeweiligen Vertragsende bzw. Ende der Gültigkeit dieser Testcodes). Die Registrierung muss auf eine in Deutschland registrierte juristische Person erfolgen. Ein Abweichen von den in den Nutzungsbedingungen und Richtlinien geregelten Voraussetzungen zur Teilnahme ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. 1. Die e-Mobility Account Identifier (EMAID) Der e-Mobility Provider vergibt für seine Kunden eindeutige ID im Rahmen der EMAID. Die EMAID besteht aus dem Länderkürzel, der Provider ID des e-Mobility Providers und einer 9-stelligen alphanummerischen Zeichenfolge (Instance) und einer Checkziffer.

      Aufbau <EMAID> = <Country Code> <S> <Provider ID> <S> <eMA Instance> <S> <Check Digit>

      <Country Code> = 2 ALPHA;
      - Der Ländercode besteht aus zwei alphanummerischen Zeichen, entsprechend der DIN EN ISO-3166-1
      <Provider ID> = 3 (ALPHA/DIGIT);
      - Drei alphanummerische Zeichen
      <eMA Instance> = 9 (ALPHA/DIGIT);
      - Neun alphanummerische Zeichen
      <Check Digit> = *1 (ALPHA/DIGIT);
      - Optionales aber empfohlenes Prüfzeichen, berechnet aus den ersten 14 Zeichnen der <EMAID> unter Ausschluss der Trennzeichen.
      <S> = *1 (”-“);
      - Optionaler Separator ein „-“
      ALPHA = %x41-5A / %x61-7A;
      - Umfasst die genannte Menge an Zeichen entsprechend zu IETF RFC 5234 (7-Bit ASCII) Tabelle.
      DIGIT = %x30-39;
      - Entsprechend zu IETF RFC 5234 (7-Bit ASCII)

      Das Länderkürzel ist vorgegeben („DE“).

      Die dreistellige Provider ID wird auf Antrag vom BDEW vergeben.

      Die Instance wird vom e-Mobility Provider selbst vergeben. Diese besteht aus 9 Zeichen welche alphanummerisch (Ziffern und Buchstaben) gewählt werden dürfen.
      Das Schema, nach welchem der e-Mobility Provider die Instance vergibt, ist frei wählbar.
      Die Zeichenlänge und der Zeichenraum müssen aber den genannten Regeln entsprechen (9 alphanummerische Zeichen).

    2. Die Electronic Vehicle Support Equipment ID (EVSEID)

      Der Ladestationsbetreiber nutzt die EVSEID um seine Ladeinfrastruktur bis zum Power Outlet (der Ladedose) zu identifizieren.
      Der Ladestationsbetreiber erhält vom BDEW auf Antrag die EVSE Operator ID. Seiner Ladeinfrastruktur wiederum kann er nun eigene Power Outlet ID vergeben.
      Hierzu kann er in bis zu 30 Zeichen, mit Trennzeichen, eine eigene Nummernlogik verwenden um seine Power Outlet (Einzelne Anschlusspunkte für EVs) eindeutig zu identifizieren.

      Aufbau <EVSEID> = <Country Code> <S> <EVSE Operator ID> <S> <ID Type> <Power Outlet ID>

      <Country Code> = 2 ALPHA;
      - Der Ländercode besteht aus zwei alphanummerischen Zeichen, entsprechend der DIN EN ISO-3166-1
      <EVSE Operator ID> = 3 (ALPHA/DIGIT);
      - Drei alphanummerische Zeichen
      <ID Type> = 9 (ALPHA/DIGIT);
      - „E“; 1 ALPHA; festgelegt auf „E“ als Identifikation, dass es sich bei der vorliegenden ID
      <Power Outlet ID> = *1 (ALPHA/DIGIT);
      - 1*30(ALPHA/DIGIT/<S>); Sequenz aus bis zu 30 Zeichen bestehend aus alphanummerischen Zeichen oder Trennzeichen <s>; beginnend mit einem alphanummerischen Zeichen
      <S> = *1 (”*“);
      - Optionaler Separator ein „*“
      ALPHA = %x41-5A / %x61-7A;
      - Umfasst die genannte Menge an Zeichen entsprechend zu IETF RFC 5234 (7-Bit ASCII) Tabelle.
      DIGIT = %x30-39;
      - Entsprechend zu IETF RFC 5234 (7-Bit ASCII)

      Das Länderkürzel ist vorgegeben („DE“).

      Die dreistellige EVSE Operator ID wird auf Antrag vom BDEW vergeben.

      Die Power Outlet ID wird vom e-Mobility Provider selbst vergeben.

      Die Länge der EVSEID kann bedingt durch die eigene Struktur der Power Outlet ID variieren. Eine Prüfziffer ist nicht vorgesehen.

  4. Ablauf der Vergabe einer Codenummer
    1. Grundsätzliches zur ID-Vergabe

      Ziel der zentralen Vergabe einer ID durch den BDEW ist die Vermeidung von Kollisionen im Länder- und Provider- bzw. Operatorteil.
      Dies wird durch einen diskriminierungsfreien und transparenten Registrierungsprozess sichergestellt. Die Diskriminierungsfreiheit der Vergabe wird durch nachfolgend beschriebenen Prozess erreicht. Transparenz wird durch die Veröffentlichung dieser Prozessbeschreibungen sowie der ID-Listen erreicht.

    2. Ablauf des Vergabeverfahrens

      Die Vergabe erfolgt nach dem „first-come, first-serve“-Prinzip nach folgendem Ablauf:

      1. Antragsberechtigte

        Jeder der in den Nutzungsbedingungen Genannten kann unter den dort genannten Voraussetzungen Codenummern beim BDEW beantragen. Eine BDEW-Mitgliedschaft nicht erforderlich.

      2. Benutzerkonto

        Das Anlegen und Aktivieren eines persönlichen Benutzerkontos ist Voraussetzung für die Beantragung von Codenummern.

      3. ID auswählen
      4. Antrag für ID stellen

        Der Antragsteller gibt die notwendigen Daten (siehe § 2 der Nutzungsbedingungen) in das Webformular ein.

      5. Prüfung durch den BDEW
      6. Zuteilung und Ablehnung
        Die Prüfung des Antrags erfolgt innerhalb von höchstens 10 Werktagen nach Antragseingang.

        Bei korrektem und vollständigem Antrag erfolgt die Zuteilung per E-Mail mit angehängtem pdf durch den BDEW. Der Antragsteller wird automatisch nach der Zuteilung des Codes durch die Datenbank per E-Mail informiert.

        Anderenfalls erfolgt die Ablehnung. Auch die Ablehnung ergeht per Email. Die Ablehnung kann mit Gründen versehen werden und auch Hinweise enthalten für eine erneute Antragstellung.
      7. Inhalte des Zuteilungsdokument
        1. Alle Inhalte des Antrags
        2. Hinweis auf ID-Entzug z.B. bei Zahlungsausfall
        3. Hinweis auf Übertragungsmöglichkeit einer Codenummer nur nach § 10 der Nutzungsbedingungen
        4. Verbot, mit einer Codenummer Handel zu treiben
        5. Hinweis darauf, etwaige Änderungen (z.B. Adresse, Kontaktperson, etc.) unverzüglich unter www.bdew.de/id-vergabe/e-mobility anzugeben
      8. Veröffentlichung der ID

        Mit der Zuteilung erfolgt die Veröffentlichung in der Codenummern-Liste

      9. Wiederfreigabe einer Codenummer
        Eine Codenummer kann nach einer Sperrfrist von 36 Monaten zur erneuten Registrierung freigegeben werden, wenn diese zuvor vom ID-Inhaber zurückgegeben oder dem ID-Inhaber entzogen wurde.
      10. Eine Rückgabe liegt vor, wenn der ID-Inhaber auf die weitere Nutzung einer ID verzichtet und den Nutzungsvertrag kündigt.
      11. Ein Entzug durch den BDEW ist statthaft entsprechend § 11 der Nutzungsbedingungen
    3. Einspruchs- oder Disputeverfahren bei der Beantragung

      Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung von zugeteilten Codenummern in der Liste aller EVSE Operator ID und eine Provider ID kann ein Dritter begründeten Einspruch gegen die Zuteilung von Codenummern einlegen, soweit er eine Verletzung eigener Rechte durch diese Registrierung geltend machen kann. Bei Einspruch eines Dritten gegen die Zuteilung einer Codenummer werden die Kontaktdaten des Codenummerninhabers an den Einspruch Einlegenden weitergeleitet, um eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen.

      1. Kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung, kann eine ID-Übertragung‘ (vgl. Punkt 5) durchgeführt werden.
      2. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, bleibt die Zuteilung bis auf weiteres bestehen, der Codenummerninhaber ist allerdings nicht zu weiteren Verfügungen hinsichtlich der Codenummer berechtigt.
      3. Auf Vorlage einer Verfügung eines deutschen oder europäischen Gerichts, die den Anspruch des Einsprechenden bestätigt und zur Durchsetzung auffordert, wird die zugeteilte ID zurückgezogen und ggf. an den Einsprechenden übertragen.
    4. Transparenz der Effizienz der ID-Vergabe

      Um die Anforderung der Transparenz der Effizienz der ID-Vergabe zu erfüllen, werden die Einnahmen und Aufwendungen regelmäßig in einem Bericht dargestellt und veröffentlicht.

    5. Übertragung von Codenummern

      Eine Übertragung einer Codenummer von einem ID-Inhaber auf einen Dritten ist nur im Rahmen von Gesamtrechtsnachfolge ohne Zustimmung des BDEW möglich. Eine Einzelübertragung muss nach § 10 der Nutzungsbedingungen beim BDEW beantragt werden.

      Es wird dem ID-Inhaber ein .pdf zur Verfügung gestellt, auf dem sowohl er als auch der neue Inhaber unterschreiben.

      Prüfung durch den BDEW.

      Durchführung der Übertragung zum gewünschten Zeitpunkt.

      Das Formular zur Übertragung einer ID von einem Inhaber auf einen Rechtsnachfolger enthält:

      • Id
      • Name des bisherigen Codenummern-Inhabers (inkl. notwendige Angaben, um Plausibilität zu prüfen)
      • Name des neuen Codenummern-Inhabers/Rechtsnachfolgers (inkl. aller Angaben, die ein Neuantrag enthält)
      • Zeitpunkt, zu dem Codenummer übertragen werden soll.

  5. Verantwortlichkeit des BDEW

    Trotz großer Anstrengungen zur Sicherstellung der Korrektheit, Verlässlichkeit und Präzision technischer und nicht-technischer Beschreibungen kann der BDEW keine Gewährleistung für die Korrektheit der Daten und Dokumente übernehmen. Allein die Antragsteller/ID-Inhaber sind für die Korrektheit und Vollständigkeit der Daten verantwortlich.

  6. Kontaktaufnahmemöglichkeiten zum BDEW

    BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
    Reinhardtstr. 32
    10117 Berlin
    E-Mail info@bdew.de
    Internet: www.bdew.de

Stand: 23.06.2014

VERGABESTELLE

Telefonnummer:

+49 30 300199-1141