Marktlokationen
Die Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 20. Dezember 2016 zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende / MsbG-Interimsmodell (BK6-16-200 und BK7-16-142) verpflichten die Netzbetreiber, allen Marktlokationen eine neu eigenständige Identifikationsnummer zuzuweisen und diese zukünftig in der Marktkommunikation heranzuziehen. Die Festlegungen sehen die Nutzung der Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: MaLo-ID) seit 1. Februar 2018 vor.
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