Hinweis für Anlagenbetreiber zur Marktpartner-ID im Redispatch 2.0


Die Netzbetreiber informieren derzeit betroffene Anlagenbetreiber über die im Rahmen des Redispatch 2.0 neu hinzugekommenen Datenaustauschverpflichtungen und die hierfür vorgesehenen Kommunikationsprozesse. Grundsätzlich ist der Anlagenbetreiber per Gesetz für den Einsatz seiner Anlage und die Kooperation mit dem Netzbetreiber verantwortlich. Die Durchführung der notwendigen Abstimmungen mit dem Netzbetreiber kann aber an einen Dienstleister übertragen werden, der diese Aufgaben im Namen des Anlagenbetreibers übernimmt (siehe dazu auch: BK6-20-059, Beschluss vom 06.11.2020, S. 43 (bundesnetzagentur.de)).



Für die Kommunikation zwischen den Marktrollen ist im Redispatch 2.0 eine eindeutige Identifikation mit spezifischen BDEW-Codenummer(n)/Marktpartner-ID(s) erforderlich. Der BDEW weist darauf hin, dass mit dem Besitz einer BDEW-Codenummer/MP-ID neben den beschrieben Entgelten auch die Verpflichtung zur Einhaltung der erforderlichen elektronischen Kommunikationsprozesse in der Energiewirtschaft einhergeht (bspw. im EDIFACT- oder XML-Format). Vor Beantragung einer BDEW-Codenummer ist durch den Anlagenbetreiber somit zu klären, ob er die entsprechenden Kommunikationsprozesse in Bezug auf die jeweiligen Marktrollen selbst übernehmen kann und möchte oder ob er einen Dienstleister mit der Übernahme dieser Aufgabe beauftragt. Der BDEW weist deutlich darauf hin, dass eine Teilnahme an den Prozessen des Redispatch 2.0 mit einem wesentlichen Kommunikations- sowie prozessualen Umsetzungs- und somit ggf. auch Kostenaufwand einhergeht. Für die Durchführung der Prozesse wird ein hoher Automatisierungsgrad vorausgesetzt, so dass diese Voraussetzungen entsprechend zu erfüllen sind.

Weitere Informationen zu Marktrollen, Verantwortlichkeiten und der MP-ID im Redispatch 2.0 finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zum Redispatch 2.0 finden Sie unter Redispatch 2.0 – Branchenlösung im BDEW.

Fazit: Sofern Sie als Anlagenbetreiber die elektronischen Kommunikationsprozesse nicht selbst bedienen möchten, treten Sie bitte für weitere Informationen in Austausch mit Ihrem Anschlussnetzbetreiber bzw. einem Dienstleister (z. B. Direktvermarkter). Möchten Sie gerne selbst als BTR und/oder EIV die Daten austauschen (bspw. im EDIFACT- oder XML-Format), beantragen Sie bitte eine kostenpflichtige BDEW-Codenummer bei uns.

Weiterführende Informationen zur Entscheidungsfindung für Anlagenbetreiber hinsichtlich der Beauftragung eines Dienstleisters hat der BDEW auf folgender Webseite veröffentlicht. Weitere Anwendungshilfen und Informationsmaterial zum Thema Redispatch 2.0 finden Sie hier.


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